Bundeskabinett beschlieĂt 2. Paket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms
Angesichts des weltweit steigenden Energiehungers und der explodierenden Preise fĂŒr Ăl und damit auch fĂŒr Gas stehen Energiesparen, Energieeffizienz sowie der Ausbau der Ăkoenergien ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Das am 5. Dezember 2007 von der Bundesregierung beschlossene Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) hat die Strategie fĂŒr einen ehrgeizigen, aber auch wirtschaftlich effizienten Klimaschutz festgelegt. Die meisten Vorhaben des IEKP (1. Paket) befinden sich im parlamentarischen Verfahren bzw. sind schon verabschiedet.
Das Bundeskabinett hat am 18.06.2008 fĂŒr die noch verbliebenen Vorhaben (sog. 2. Paket) die Gesetzes- und Verordnungstexte verabschiedet. In Bereich des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft und Technologie sind dies das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze, die Messzugangsverordnung, die Energieeinsparverordnung mit Energieeinsparungsgesetz sowie die Heizkostenverordnung.
Um die Modernisierung des ZĂ€hlerwesens schneller voranzutreiben, mĂŒssen ab 2010 dem Kunden im Regelfall ZĂ€hler mit Lastganganzeigen angeboten werden. Der Kunde behĂ€lt aber die Freiheit zu entscheiden, ob er einen solchen ZĂ€hler will oder nicht. Nur bei Neubauten sollen nach dem Gesetzesbeschluss der Koalition solche ZĂ€hler ab 2010 Standard werden, aber nur, soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist. Aber auch hier bleibt Raum fĂŒr Technologiewettbewerb, denn der Kunde kann wĂ€hlen, wer ihm einen ZĂ€hler einbauen soll.
Energieeinsparverordnung und EnEG sowie Heizkostenverordnung (mit BMVBS)
Dem GebÀudesektor kommt bei dem Bestreben, Energie einzusparen, eine ganz erhebliche Bedeutung zu, denn GebÀude haben mit mehr als 40% einen erheblichen Anteil am gesamten Energieverbrauch. Ziel muss es daher sein, bei der Neuerrichtung GebÀude mit möglichst sparsamer Energiebilanz zu erstellen und im GebÀudebestand die Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu mobilisieren.
Im Mittelpunkt der Neuregelungen der EnEV stehen daher die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten sowie bei wesentlichen Sanierungen im GebĂ€udebestand um durchschnittlich 30 %, die Ausweitung einzelner NachrĂŒstpflichten, die langfristige, stufenweise AuĂerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in bestimmten GebĂ€uden (abhĂ€ngig bspw. von der Zahl der Wohneinheiten - mind. 6 WE und Heizung Ă€lter als 30 Jahre) sowie die StĂ€rkung des Vollzugs.
Kern der Ănderung bei der Heizkostenverordnung ist die Erhöhung des verbrauchsabhĂ€ngige Anteils bei der Abrechnung der Heizkosten in MehrfamilienhĂ€usern, um die Anreize zu sparsamem Verhalten zu erhöhen. Besonders sparsame GebĂ€ude (PassivhĂ€user) werden von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen.
(Quelle: BMWi)